„Nius“-Chef Julian Reichelt / dpa

Reichelt-Urteil des Bundesverfassungsgerichts - Karlsruhe spricht ein Machtwort zur Meinungsfreiheit

Die Kritik des Journalisten Julian Reichelt an der Bundesregierung ist zulässig – das hat das Bundesverfassungsgericht jetzt entschieden. Das Urteil ist auch eine Ohrfeige für die Innenministerin und den Verfassungsschutzpräsidenten.

Volker Boehme-Neßler

Autoreninfo

Volker Boehme-Neßler ist Professor für Öffentliches Recht, Medien- und Telekommunikations- recht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Davor war er Rechtsanwalt und Professor für Europarecht, öffentliches Wirtschaftsrecht und Medienrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Technik (HTW) in Berlin.

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Darf man in der Demokratie des Grundgesetzes die Regierung kritisieren – hart, polemisch und sogar ungerecht? Selbstverständlich darf man das. In einer Demokratie soll man das sogar. Aber seit Corona ist diese Auffassung nicht mehr unstrittig gewesen. In letzter Zeit haben sich die Ministerinnen Faeser und Paus zusammen mit Thomas Haldenwang, dem Verfassungsschützer, mit Plänen zur Einschränkung der Meinungsäußerung hervorgetan. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt: Der Schutz der Meinungsfreiheit reicht weit.

Entwicklungshilfe an die Taliban

Die Kommunikationsplattform X kann ein explosives Medium sein. Wer eine große Reichweite hat und pointiert und polemisch formuliert, erzielt große Wirkung. Wie das geht, weiß der Journalist Julian Reichelt natürlich. Im letzten Sommer setzte er einen Post ab, in dem es hieß: „Deutschland zahlte… Entwicklungshilfe an die TALIBAN (!!!!!).“ Polemisch zugespitzt kritisierte er damit die Entwicklungshilfegelder, die an Afghanistan geflossen sind.

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Thomas Hechinger | Mi., 17. April 2024 - 13:27

Was ist eigentlich an Herrn Reichelts Aussage falsch oder polemisch? Er sagte: „Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 MILLIONEN EURO (!!!) Entwicklungshilfe an die TALIBAN (!!!!!!).“ Diese Aussage ist durch das rhetorische Mittel, die herrschende politische Gruppe (die Taliban) für das Land selbst (Afghanistan) zu setzen, vielleicht zugespitzt. Aber polemisch? Wenn in einer Zeitung steht: „Moskau greift in den Konflikt in Syrien ein“, weiß jeder, daß hier nicht die Stadt Moskau Waffen oder Truppen schickt, sondern der russische Staat. Das ist gängige Sprechweise in zugespitzten Meldungen. In einer Twitter-Botschaft geht Herrn Reichelts Sprachduktus völlig in Ordnung. In einer wissenschaftlichen Arbeit hätte er vielleicht schreiben sollen: „Afghanistan, seit mehreren Jahren von den radikalen Taliban regiert, erhielt in den letzten zwei Jahren 370 Millionen Entwicklungshilfe.“ Wie das Berliner Kammergericht zu seiner Entscheidung kam, ist mir schleierhaft.

Ingo Heinzelmann | Mi., 17. April 2024 - 13:31

Ja, traurig, dass das Bundeverfassungsgericht die Meinungsfreiheit verteidigen muss gegen totalitäre Tendenzen von Bundesministern und Bundesbeamten. Erschütternd, auch wenn die Meinungsfreiheit (noch) obsiegt hat

Genau so ist es, leider. Eine Demokratie ist hoch gefährdet, wenn es bei Wahlen nicht gelingt, Demokratiezerstörer aus dem Amt zu nehmen. Und das Verfassungsgericht wiederholt einschreiten muss, um vefassungsfeindliche Machenschaften der Regierung zu unterbinden.

Ich befürchte, Rotgrün erkennt schon lange die für sie empfundene Gefahr, die vom Bundesverfassungsgericht ausgeht und werden alles tun, um auch dort willfährige Leute unterzubringen. Ebenso beim noch kritischen Bundesrechnungshof, der sich erdreistet, die Regierung zu kritisieren. Nach Lesart von heutigem Rotgrün ist das sicher nahe an staatszersetzender Verächtlichmachung, der wackere Behördenleiter wird mit dem Schlimmsten rechnen müssen. Ob ihn die Presse per Offentlichkeit schützen wird?

in dem das Kammergericht Berlin mit einer derart unsäglichen Begründung zunächst gegen die Meinungsfreiheit urteilt? Das Kammergericht Berlin war einmal berühmt für die Qualiät seiner Urteile im positiven Sinn und daß dort - Rang OLG- jetzt Richter sitzen, die sich unterstehen, die Meinungsfreiheit mit einer Begründung aus dem Faeser/Haldenwangschen Giftschrank auf das Maß zu beschränken, was die Obrigkeit nicht genieret, ist ein Alarmzeichen erster Güte. Was heute bei Oberlandesgerichten oder Oberverwaltungs-gerichten sitzt, richtet in ein paar Jahren eine Stufe höher.

Thomas Romain | Mi., 17. April 2024 - 13:35

In diesem speziellen Fall ist das Urteil nachvollziehbar und offenbar berechtigt.
Genauso richtig ist, das der besagte Journalist (über dessen journalistische Qualitäten schon viel gesagt wurde) häufig mit seinen Berichterstattungen gegen Gesetze verstossen hat - auch schon als er noch die grosse Tageszeitung leiten durfte, bevor man ihn da vor die Tür gesetzt hat. Oft genug waren von der Berichterstattung allerdings auch Privatpersonen in schwierigen Situationen betroffen, die nicht immer in der Lage waren, ihre Persönlichkeitsrechte gerichtlich durchzusetzten und Glück hatten, wenn ihnen jemand zur Seite gesprungen ist.

lassen, ich gebe mir aber in diesen Fällen Mühe, einen Satz entsprechend zu gestalten und sei es durch Anführungsstriche.
Herr Reichelt sagt dies nicht in einer Kabarettsendung, wodurch es mich eben auch an den Stil der Bildzeitung erinnert, den ich von Weitem ab und zu mitbekam.
Es kommt für mich "polemisch" rüber, laut Duden "scharf, unsachlich", eine Zuspitzung.
Das ist eher nicht mein Stil, den ich zumeist nur der gebotenen Kürze wegen "nutze".
Nicht immer sind Abhandlungen über ein Thema möglich.
Je mehr ich schreibe, desto klarer wird mir, dass das Verfassungsgericht weise urteilte.
Ich finde es aber auch richtig, wenn die Politik das nicht auf sich sitzen lassen will, nur Gerichtsverfahren überspannen dann wohl den Bogen?
Was ist mit Gegendarstellungen, öffentlichem Widersprechen?
Im Ergebnis könnte man es evtl. konstatieren, aber in der Intention nun mal nicht!
Deshalb denke ich nie vom Ende her, ich ziehe jedoch unterschiedliche Szenarien in Betracht und entscheide fortlaufend

Straub Klaus Dieter | Mi., 17. April 2024 - 13:51

In den Ministerin sitzen hunderte von Juristen und Juristinnen die in der Lage sind das Grundgesetz mit seinen Kommentaren zu lesen. Wenn das nicht reicht, Volkskundlerin oder Tänzerin oder vielleicht Theologin (ohne Abschluss) fragen, kennen sich in allen Dingen aus. Respekt für die, die sich wehren. Lisa Pau, Nancy Faeser, tun sie Deutschland einen „Gefallen“ und treten sie zurück. Nein am Besten alle!

Gerhard Lenz | Mi., 17. April 2024 - 13:52

Urteilt das Gericht im Sinne von Reichelt und lässt dessen Blödsinn als Meinungsäußerung zu, ist das o.k. Schützt sie die Menschen vor einer potentiell todbringenden Krankheit, versagt es - obwohl nicht jeder (auch nicht jeder Jurist) die Pandemie für gefährlich halten muss.
Vor 7 Tagen hat Reichelt vor dem LG Hamburg in einer anderen Sache, in der er wieder mal "übertreiben" musste, eine Pleite eingesteckt.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/landgericht-hamburg-324o12924-ju…
Nun muss man wissen: Reichelt lebt davon, Krawall zu erzeugen. Wo die Grenze des Sagbaren liegt, steht in keinem juristischen Standardwerk - Herr Boehme-Neissler scheint mir bei Exponenten des rechten Lagers generell großzügiger (auch diese meine Meinung ist eine durch die Meinungsfreiheit geschützt), während er ansonsten bei ähnlichen Auftritten links der Mitte eher schweigt.
Jeder hat eben das Recht auf eine politische Einstellung: Und das Recht, diese zu kritisieren.

Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Dass diese gewahrt sind, ist letztlich Sache und Aufgabe des BVerfG in streitigen Fragen. Nicht Aufgabe des BVerfG ist es, als eine Art verlängerte Arztpraxis dem Bürger Gesundheitsvorschriften zu machen oder vor einer Erkrankung zu schützen. Da liegt der Unterschied.

Gerhard Lenz | Mi., 17. April 2024 - 20:45

Antwort auf von G. RS

Was für eine krude Logik!

Dann sind wohl Schutz des Klimas oder der Aussengrenze genauso wie Innere Sicherheit Privatsache.

Natürlich ist der Schutz der Bevölkerung vor ansteckenden, gefährlichen Krankheiten auch Aufgabe des Staates!

Stefan Jarzombek | Mi., 17. April 2024 - 15:50

Antwort auf von Gerhard Lenz

"Darf man in der Demokratie des Grundgesetzes die Regierung kritisieren – hart, polemisch und sogar ungerecht? Selbstverständlich darf man das. In einer Demokratie soll man das sogar."
Hoffentlich sind die Ohren von Frau Paus und Faeser und die von Herrn Haldewang groß genug, dass sie sich das dahinter schreiben.

Karl-Heinz Weiß | Mi., 17. April 2024 - 17:03

Antwort auf von Gerhard Lenz

Die Vorgehensweise von Herrn Reichelt halte ich auch für grenzwertig. Er bewegt sich in dem Rahmen, den Heinrich Böll vor exakt 50 Jahren in "Die verlorene Ehre der Katharina Blum" beschrieben hat. Herr Reichelt mag auf Distanz zu Herrn Döpfner sein, zum BILDungsjournalismus sicher nicht.

Ronald Lehmann | Mi., 17. April 2024 - 13:57

für FREIHEIT, WÜRDE, GERECHTIGKEIT & RECHTSSTAATLICHKEIT
um FRIEDEN zu sichern

WAS EIGENTLICH DIE AUFGABE ALLER POLITIKER & DEM KOMPLETTEN HOFSTAAT WÄRE

Aber auch ein ganz tiefes DANKE schön
an ALLE Journalisten & Freidenker
die KEIN Lakai der Staats-Macht sind

die für die 5 Tugenden einer Regierung kämpfen
obwohl sie dafür keinen Orden bekommen

die im Kleinen wie im Großen
jeder nach seiner Möglichkeit
für die Interessen des Volkes/Souverän eintreten

wo diese im Verborgenen der MACHT & ihre Söldner
nach den Lügen, Halbwahrheiten, Ungereimtheiten suchen

& dies mit Kraft, Energie, Hoffnung & Liebe zur BERUFUNG

& mit der Gewissheit, dass sie selbst nicht mit irdischen Reichtümern beschenkt werden

aber ich - wir ALLE wollen
wir - die Menschen des FREIEN GEISTES

DANKEN - CHAPEAU FÜR EUCH ALLE
AUS TIEFSTEN HERZEN FÜR EUER ARRANGEMENT & AUFOPFERUNG
aber auch dem BVerfGE

für Erhaltung der 5 Tugenden
Möge GOTT euch segnen, beschützen & weiterhin zur Quelle der Wahrheit des Lichtes geleiten🙏

Heidrun Schuppan | Mi., 17. April 2024 - 14:24

Auch dafür, dass Sie Ausdauer bewiesen haben und immer noch beweisen.

... ich mich an, Fr. Schuppan.
Die Ausdauer und auch die Kraft wünsche ich allen, um unsere Demokratie zu stärken und den rotgrünen Mob in allen Parlamenten die rote Karte zu zeigen.

Ernst-Günther Konrad | Mi., 17. April 2024 - 14:41

Ich mag Reichelt nicht. Er wirkt unsympathisch. Mein ganz persönlicher Eindruck. Aber seinen Podcast und seine Inhalte teile ich größtenteils und gestehe ihm ausdrücklich auch in den Fällen, wo er meine Meinung nicht trifft, das Recht eine andere zu vertreten zu. Es geschehen noch Zeichen und Wunder. Das BVerfG hat in diesem Punkt das Rechtsgefühlt der meisten Bürger in Deutschland wieder entdeckt und hält ausdrücklich an seiner bisherigen Rechtsprechung fest. Und dennoch wage ich die Aussage, dass diese Verfassungsfeinde in der Regierung alles dran setzen, immer wieder mit irgendwelchen Gesetzen, Nadelstiche zu setzen und Klagen weiter zu provozieren. Reichelts Klage ist bei Weitem nicht die Einzige zu dem Themenkomplex. Und wenn sie feststellen, dass das BVerfG so schnell urteilte, kann das durchaus auch einen arbeitsökonomischen Gedanken zum Inhalt haben. Das Gericht hofft vielleicht, das viele Klagen sich jetzt so erledigen könnten. Mit Faeser und Haldenweg allerdings eher nicht.

Die Faesers, Paus, Haldenwang’s und Kompanie werden keine Ruhe geben und die Meinungsfreiheit Schritt für Schritt einschränken. Und bei diese Diskussion kommen mir immer wieder die Worte der ehemaligen Bürgerrechtlelin Bohley
In Erinnerung, die die heutigen Verhältnisse vorhersagte, in dem sie mutmaßte, dass sich die DDR Stasi Methoden in der BRD verfeinert werden. Und das, hätte ich niemals für möglich gehalten. Ich habe geirrt !
Mit freundlichen Gruß aus der Erfurter Republik

In einem oder spätestens zwei Jahren haben wir wahrscheinlich eine
neue Regierung. Die im Beitrag und in fast allen Kommentaren
genannten Personen sind danach eventuell nicht mehr in Amt und
Würden, entweder als Minister oder in einigen Bundesämtern.

Insider werden schon über Informationen verfügen, wer dann neu
kommen könnte und es spricht doch nichts dagegen, schon mal zu
üben, wenn man später ein neues Lied soll?

Mir ist klar, das ist eine sehr gewagte theoretische Frage, die mit der
Realität sicher nichts zu tun hat.

MfG

Klaus Funke | Mi., 17. April 2024 - 14:46

So einen würde ich nie zu meinen Freunden zählen wollen, aber wo er Recht hat, soll er Recht kriegen. Ja, richtig, wie hier Foristen schreiben, zu bedauern ist ein Staat, der ein Verfassungsgericht nötig hat.
Die Moral schleift am Boden, ein einziger Sumpf. Unsere Kinder und Enkel können uns leidtun. Und Hoffnung gibt es keine. Und Reichelt kann jetzt noch dreckiger grinsen. Soll er doch. Er darf es.

früher auch ein Kind u Enkel, und keiner kümmerte sich um mein Leid in diesem Sinne. Ich wurde ins kalte Wasser geschmissen und lernte schwimmen.

Jeder, o die meisten, werden irgendwann Erwachsen. Sie sollen selbst damit klarkommen, wie ich damit klargekommen bin, dass ich mich mit Widrigkeiten auseinandersetzte o arrangierte.

Was die Person Reichelt angeht, kann man verschiedene Meinung haben. In diesem Fall, deckt sich Reichelts Meinung mit meiner. Die gegenwärtige Regierung betrachte ich als mir feindlich gesonnen, durch alles, was sie unternimmt, angefangen m Energiewende bis zur Verelendung der angestammten Massen. Diese dummen Menschen, in dieser dummen Regierung, verdienen kein Respekt. Wenn ich mit KGE von Vorgestern beginne, mit ihrem Outfit, der ihr Charakter widerspiegelt.

Früher wie heute, gilt nach wie vor der Grundsatz, denn Menschen nach seinem Aussehen zu erkennen. Ich entscheide immer selbst, wen ich mag u wen nicht.
Das Bunte des einen, ist das Graue des anderen.

Christoph Kuhlmann | Mi., 17. April 2024 - 16:33

Die Zahlung von Entwicklungshilfe an Afghanistan ist de facto eine Zahlung an die Taliban, die das Land regieren. Eine demokratische oder rechtsstaatliche Kontrolle über die Verwendung des Geldes gibt es nicht. "Als die Taliban 2021 wieder an der Macht kamen, setzten sie die Verfassung und alle anderen Gesetze außer Kraft." Da sie der Scharia widersprechen würden. Die Taliban behaupten, dass sie die Judikative im Einklang mit der islamischen Scharia neu gebildet haben. Um diese Behauptung zu stützen, verweisen sie auf die Mujalatul Ahkam. Die Mujalatul Ahkam sind eine Sammlung mit islamischen Gesetzen, die vom ottomanischen Führer 1869 zusammengestellt wurde und die der Hanafi-Rechtslehre folgt. Unter anderem ist sie seit 1970 eine zweite Rechtsquelle für die afghanische Judikative. Diese Getzessammlung steht aber zu großen Teilen in klarem Widerspruch zu den Menschenrechten. Sie kann also keine Grundlage für die Kontrolle der Gelder eines zweckgebundenen Entwicklungshilfe sein.

A.W.Mann | Mi., 17. April 2024 - 17:12

Mit was sich ein Gericht so beschäftigen muß ?
In einem Land, dessen Politiker ein "Demokratieförderungsgesetz" verabschieden wollen, wird eine faktenbasierte Äußerung unter Strafe gestellt und das BVG muß dieses Fehlurteil gerade rücken. Herr Reichelt kommt ja ursprünglich, als eingebetter Kriegsreporter aus der transatlantischen Ecke des Medienkomplexes und ist nun mittlerweile wohl bei NIUS angestellt. Ob der Herr integer und aus persönlichen Zweifeln sich verändert hat, weiß ich nicht. Er und das Unternehmen welches ihn angestellt hat, sind vielleicht auch nur gesteuerte Oppostion. Das Gerichtsurteil sehe ich trotz allem vorsichtig positiv, denn es könnte als Richtschnur für nachfolgende Verhandlungen herangezogen werden.
Nichts schützt wirksamer gegen den Totalitarismus als die freie und unbeschadet getätigte Meinungsäußerung mit uneingeschränkter Reichweite. Genau das zeigt Musk mit Plattform X eindrücklich und aus genau diesem Grund wird er vehement bekämpft.

S. Kaiser | Mi., 17. April 2024 - 17:34

Ja, Reichelt polemisiert und polarisiert. Und er hat ein klar erkennbares Ziel, das er anprangert: die Regierungspolitik und die Protagonisten, die sie betreiben. Es geht um Regierungskritik, die auch mal laut und provokant sein darf, und nicht um Majestätsbeleidigung. Wohlgemerkt: es geht nicht um Privatpersonen. Natürlich bietet die Regierungsbank ein großes Bouquet an Optionen auch die Personen hinter den Ämtern zu verspotten, aber darum geht es primär nicht. Und selbst wenn. Kohl musste seine permanente Verunglimpfung als Birne auch wegstecken. Hat das seinem Platz in der Ahnengalerie geschadet? Nein. Was interessiert es die dtsch Eiche, wenn die Sau sich daran reibt. Wer schadenfroh einen Böhmermann zwangsfinanziert im ÖRR pöbeln lässt, muss auch einen selbstfinanzierten Reichelt im Netz ertragen. Mit ‚Radwegen in Peru‘ und ‚positiver Maskulinität in Ruanda‘ hat sich das BMZ selbst in eine (nach)fragwürdige Rolle gebracht – dazu braucht es keinen Post von Reichelt auf X.

Michael Marx | Mi., 17. April 2024 - 19:36

Bemerkenswert ist immerhin, daß in diesem Falle das BVerfG das Ausschöpfen des Rechtsweges für entbehrlich hielt, weil es aussichtslos wäre, den Instanzenzug zu durchlaufen (Rn. 25) - eine Ansicht, die es bei der Corona-Arrestierung und ~Kasernierung nirgends hatte: es könnte ja sein (so das BVerfG), daß ein höheres Gericht denn beim siebten bei ihm anhängigen Falle doch noch anders entschiede.
So wollen wir hoffen, daß die nunmehrige BVerfG-Ansicht auch einigermaßen Bestand habe.

Lisa Werle | Mi., 17. April 2024 - 23:22

...dass dieses so genannte 'Trio infernale' - und damit auch die Ampel selbst und ihr, seiner Rolle nicht einmal annähernd gerecht werdender Kanzler - einen Stopp erhalten haben. Ob die gute Frau Schulze diese Botschaft allerdings kapiert hat, wage ich doch sehr zu bezweifeln. Sie jammert schon wieder nach mehr Geld für weltweit so wichtige 'zuverlässige Partnerschaften', die D doch so dringend brauche. Da muss Reichelt, da müssen wir alle wohl noch wesentlich deutlicher werden, was wir von dieser Steuergeldverschwendung halten. Haldenwang will ich gar nicht erst kommentieren. Dieser höchst merkwürdige Mann hat sich selbst ins Aus geschossen mit seinem dubiosen Agieren. Solange die CDU solche Typen in ihren Reihen hält, ist sie für mich keine einzige Überlegung wert für ein Wahlkreuz.

Kai Hügle | Do., 18. April 2024 - 06:00

Reichelts Behauptung, die Bundesregierung zahle Entwicklungshilfe an die Taliban ist erwiesenermaßen falsch. Das BVerfG hat nun entschieden, dass solche Aussagen durch die Meinungsfreiheit gedeckt sind. Und das, obwohl doch Harbarth mal mit Merkel essen war! ;-)
Inwiefern solcher Unfug und Reichelts darauf basierende Schlussfolgerungen ("Wir leben im Irrenhaus, in einem absoluten, kompletten, totalen, historisch einzigartigen Irrenhaus.") zur politischen Debatte gehören oder diese bereichern, ist mir nach Lesen Ihres Beitrages nicht klar geworden.
Ob Sie ein anders lautendes Urteil wieder als "politisch" bzw "übergriffig" bezeichnet oder darauf hingewiesen hätten, dass der Rechtsweg noch gar nicht ausgeschöpft war, weil Reichelt kein Hauptsacheverfahren geführt, sondern direkt das BVerfG angerufen hat, weiß ich nicht.
Aber vielleicht trägt dieses Urteil ja dazu bei, dass die Ciceronen diesen Unsinn von den angeblich immer enger werdenden Meinungskorridoren nicht ständig wiederholen.

Brigitte Miller | Do., 18. April 2024 - 08:56

Richterspruch von Berlin zeigt doch die Misère exemplarisch auf: "der post könnte das Vertrauen der Bevölkerung erschüttern"
Warum sollte die Bevölkerung Vertrauen haben in Fehlhandlungen der Politiker? Von "falscher Tatsachenbehauptung" kann auch keine Rede sein.

Achim Koester | Do., 18. April 2024 - 10:29

sondern um die von Faeser und Haldenwang bedrohte Meinungsfreiheit. Auch wer Reichelt persönlich nicht mag, sollte froh sein, eine konservative Stimme im Blätterwald zu haben, die nicht speichelleckerisch nachplappert, was die Regierung vorschreibt.
Übrigens: Wenn man die Buchstaben des Wortes Regierung anders zusammensetzt heißt es: "Genug Irre!

Urban Will | Do., 18. April 2024 - 10:38

Ministerinnen sich den Verf.schutz zum Diener machen für Menschenrechtseinschränkungen, vor denen jede freiheitliche Verfassung eigentlich vehement zu schützen wäre, ist angesichts der Tatsache, dass dem Verf.Schutz eigentlich keiner an den Karren fahren, sprich ihn auflösen oder umgestalten könnte (außer die, die ihn sich unterworfen haben) ein weiteres Zeichen dafür, dass D eine schwache, nur gespielte Demokratie ist, die letztendlich nur noch am „Strohhalm“ BVerfG hängt.
Sollte letzteres auch noch politisch vereinnahmt werden, ist es aus.
Dann ist er da, der Totalitarismus.
Dieses Urteil war wirklich wichtig und in der Tat strategisch optimal terminiert.

Jens Böhme | Do., 18. April 2024 - 11:39

Das Urteil ist ein schwarzer Tag für das bestehende Justizsystem in Deutschland. Reichelt hat sich direkt nach Niederlage an das Bundesverfassungsgericht gewendet. Das Bundesverfassungsgericht hätte nicht die Klage annehmen dürfen. Es gibt einen vorgegebenen Rechtsweg, den das Bundesverfassungsgericht hier ausschloss und damit begründete, dass die Talibanaussage einer schnellen Rechtssprechung durch das Bundesverfassungsgericht bedürfe.

Jens F. | Do., 18. April 2024 - 11:47

Ich persönlich freue mich sehr über diese richtige Entscheidung des BVerfG, weil ich mein Vertrauen in die Integrität und juristische Orientierung dieses Gerichts aufgrund seines Versagens während der Corona-Politik-Krise weitgehend verloren hatte. Trotzdem finde ich nicht, dass ein Land unglücklich ist, das ein BverfG braucht. Macht birgt immer die Tendenz zu Missbrauch und Übergriff, das lässt sich glaube ich kaum vermeiden. Umso wichtiger ist dann aber eine funktionierende Kontrollinstanz in Form eines Verfassungsgerichts, das seine Verantortung auch tatsächlich annimmt und dieser Rechnung trägt. Dass dies in diesem Fall rechtzeitig geschehen ist, finde ich ermutigend. Denn so wie ich die derzeitige Regierung einschätze wird es da weiter genug Anlässe für zwingend notendige verfassungsgerichtliche Grenzsetzungen geben. Die Frage wird vielleicht eher sein, ob das BVerfG der schieren Masse dieser machtpolitischen Übergriffe nachkommen kann.